Allgemeine Bedingungen beim Kleine VISpas

Für den Halter vom kleinen VISpas gelten die folgenden Bestimmungen und gesetzliche Regeln. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen und Regeln ist gleichzusetzen mit Angeln ohne Erlaubnis und wird nach dem niederländischen Fischereirecht mit Bußgeld bzw. Anzeige geahndet.

1. Die in der kleinen Liste von Fischgewässern des kleinen VISpas (2007) aufgeführten Angelgewässer dürfen nur mit einem gültigen kleinen VISpas beangelt werden. Nur die Liste mit den Fischgewässern selbst gibt noch kein Recht zur Ausüben der Angelei.

2. An diesen Gewässern darf der Inhaber vom Kleine VISpas ausschließlich mit nur einer Rute fischen. Und nur mit diesen zugelassenen Ködern:

  • Brot, Kartoffel, Teig, Käse, Getreide und Samen;
  • Würmer und Krabben;
  • Insekten, Insektenlarven (z.B. Maden) und deren Imitationen, insofern sie nicht größer sind als 2,5 cm.

3. Der gefangene Fisch muss (!) unbeschädigt ins selbe Gewässer zurückgesetzt werden.

4. Es ist verboten den Fisch zu töten und mitzunehmen.

5. Wettangeln zu organisieren, es sei denn, man hat dafür eine schriftliche Zustimmung vom entsprechenden Fischrechtbesitzers, des Verbandes oder des Vereins erhalten. Sollte man am Angelgewässer auf einen abgesperrten Sektor treffen, welcher für ein genehmigtes Wettangeln reserviert wurde, muss man diesen freilassen.

6. Mit gefärbten Maden zu angeln bzw. zu füttern.

7. Fremdes Eigentum sowie die Natur durch rücksichtsloses Handeln zu zerstören, beschädigen sowie zu verunreinigen.

8. So zu fischen, dass Wasservögel den ausgelegten Köder packen können.

9. Angelschnüre und sonstigen Abfall am Angelplatz zurückzulassen. Beim Verlassen des Angelplatzes muss dieser ordentlich und sauber hinterlassen werden!

10. Private Grundstücke und Ufer ohne Zustimmung des Eigentümers zu betreten. Auch wenn man das Recht hat das anliegende Gewässer zu beangeln.

11. Grund und Ackerflächen zu betreten, wo noch zu erntendes Getreide steht oder noch Gras gemäht werden muss. Außer man besitzt das gültige Begehungsrecht.

12. Haustiere mitzunehmen bei freilaufendem Vieh. Gatter und Zäune dienen immer geschlossen zu bleiben.

In Naherholungs- und Naturschutzgebieten muss man sich an die Vorschriften und Regeln halten. Diese sind mittels Schilder deutlich angegeben.

Man ist verpflichtet die entsprechenden Angeldokumente stets bei sich zu führen und auf Verlagen den entsprechend autorisierten Stellen (befugte Kontrolleure des Vereins, des Verbandes, der Sportvisserij Nederland sowie der Polizei) ohne zu zögern vorzuzeigen.

Man angelt auf eigenes Risiko und ist selbst für sein Handeln am Wasser verantwortlich. Sportvisserij Nederland, die Verbände, die Angelsportvereine sowie die Eigentümer des Angelgewässers sind in keiner Weise verantwortlich und haftbar.

Der VISpas und der kleine VISpas sowie die Liste mit allen Angelgewässern die dazu gehören sind strickt persönlich, jedoch bleiben sie Eigentum des entsprechenden Angelvereins der sie ausgestellt hat sowie von Sportvisserij Nederland.

Alle hier aufgeführten Bedingungen und Regeln gelten für alle aufgelisteten Gewässer in den entsprechenden Gewässerlisten. Per Verbandsgebiet sowie per Angelgewässer können zusätzliche Bestimmungen und Beschränkungen gelten. Diese sind dann separat bei den entsprechenden Gewässern gelistet.

So könnte es z.B in einer bestimmten Periode verboten sein, bestimmte Köder zu verwenden. Auch wäre es möglich, dass Sie verpflichtet sind, bestimmte Fischarten zurückzusetzen. Im Allgemeinen werden auch immer die Mindestmaße erwähnt. Lesen Sie deshalb gut die Fischwasserlisten (viswaterlijsten).

Melden Sie Fischwilderei und illegale Angelei! Beim AID (Algemene Inspectie Dienst) werden Ihre Beobachtungen und Meldungen seriös genommen. Meldungen bitte beim AID, unter Telefon: (+31) 045-546<

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