Gesetzliche Fischereiregeln fürs Meer

Die (Sport)Fischerei ist geregelt im Fischereigesetz von 1963. Die wichtigsten gesetzlichen Regeln werden hier beschrieben.

Sportangelei in der Fischereizone, Küstengewässer und Seegebiet
Es wird in den Niederlanden natürlich nicht allein nur in Binnengewässern geangelt, sondern auch im Meer. Fürs Meer gelten wieder andere Regeln. Verallgemeinert kann man sagen, die Regeln und Bestimmungen für die Meeresangelei sind viel einfacher. Wichtig ist dabei zu wissen, dass das Fischereigesetz drei unterschiedliche Meeresangelgebiete kennt: Die Fischereizone, die Küstengewässer und das Seegebiet. Hier gelten dann diese unterschiedlichen Regeln.

Küstengewässer.
Zu den Küstengewässern zählt das Wattenmeer, der niederländische Teil des Dollard und die Eems, die Maasmond, der Nieuwe Waterweg bis zur Höhe des östlichen Hafenkopfes von Maassluis bis zum grünen Markierlicht Nr. 14, der Calandkanaal und die offenen Häfen bis zu den meist seewärts gelegenen waterkering, der Beerkanaal mit den offenen Häfen, das Zeegat von Goeree, das Brouwerhavensegat, die Oosterschelde und die Westerschelde.
Der Küstenstreifen entlang der Nord- und Südholländischen Strände und bei den Inseln im Watt werden zwar als Küste bezeichnet, aber im Sinne des Fischereigesetzes zählen sie nicht zu den Küstengewässern.

Seegebiet.
Mit dem Begriff Seegebiet wird - anders als man glauben mag - nur ein kleiner Teil der Wasseroberfläche bezeichnet. Nämlich die Häfen von IJmuiden (inkl. der Innenseite der Piers) mit ihren Zufahrtskanälen zur Nordsee hin, der Uitwateringskanaal bei Katwijk und die Häfen von Scheveningen bis zur meist seewärts liegenden waterkeringen.

Fischereizone.
So wird die Nordsee entlang der niederländischen Küste bezeichnet, angrenzend an das Seegebiet und die Küstengewässer. Die Fischereizone ist eigentlich mit der offenen See gleichzusetzen. In der Fischereizone, den Küstengewässern und im Seegebiet benötigen Sie zum Fischen mit Angelruten keine Angelerlaubnis. Nur in den Küstengewässern gilt die Einschränkung von maximal zwei Ruten pro Angler.

Mindestmasse Meeresfische

Aal 28 cm Blauer Leng 70 cm
Butt 20 cm Wolfsbarsch 36 cm
Leng 63 cm Pollack 30 cm
Hering 20 cm Pferdemakrele 15 cm
Kabeljau 35 cm Sardine 11 cm
Makrele 30 cm Schellfish 30 cm
Scholle 27 cm Seezunge 24 cm
Wittling 27 cm

Für Fische, die hier nicht erwähnt sind, gilt kein Mindestmass.

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